Wenn Sie SSI-Leistungen (Supplemental Security Income) beantragen oder erhalten, ist die SSA nach Bundes- und Landesrecht verpflichtet, Ihren SNAP-Antrag entgegenzunehmen und an die örtliche SNAP-Behörde (z. B. DTA) weiterzuleiten.
Die SSA ist verpflichtet, einen SNAP-Antrag für SSI-Personen entgegenzunehmen, die zusammenleben oder bei denen jeder im Haushalt SSI erhält oder beantragt. 106 C.M.R.§§ 361.190, 366.920. Dies kann ein normaler SNAP-Antrag in Papierform sein oder über das „Bay State CAP“-Programm. Siehe Bay State Cap für SSI-Empfänger.
Wenn Sie reguläre Sozialversicherungsleistungen (nicht SSI) beantragen oder erhalten, sind die SSA-Büros nach Bundes- und Landesrecht verpflichtet, Sozialversicherungsempfängern (RSDI) ein SNAP-Antragsformular anzubieten. 7 U.S.C. § 2020(J). Die DTA hat ein kurzes SNAP-Antragsformular, das die SSA-Büros an SSI- und RSDI-Kunden weitergeben sollten. 106 C.M.R.§ 361.190.
Hinweis:
- Wenn Sie SNAP-Notfallleistungen benötigen – vor allem, wenn Sie gerade einen Antrag auf SSI oder Sozialversicherung stellen – kann es schneller sein, zum örtlichen DTA-Büro zu gehen oder einen Online-Antrag zu stellen. Siehe „Kann ich SNAP-Notfallleistungen erhalten?“
- Die Sachbearbeiter der SSA-Bezirksämter bieten Sozialversicherungs- und SSI-Kunden nicht immer SNAP-Anträge an. Sie können das SSA District Office an seine Verpflichtungen erinnern, indem Sie auf die Bundesvorschriften verweisen, und Sie können sich auch an Ihr örtliches Kongressmitglied wenden, wenn die SSA es ablehnt, Ihnen zu helfen. Siehe 7 U.S.C. § 2020(I)(1).