Zusammenfassung
PIP: Das Abtreibungsrecht in England hat sich im Laufe seiner Rechtsgeschichte stark verändert. Angefangen mit dem totalen Verbot im Common Law bis hin zu einem staatlich geregelten therapeutischen medizinischen Verfahren. Der Kampf um das Abtreibungsrecht war in England genauso groß wie in den USA, allerdings war das Schlachtfeld das Parlament und nicht die Gerichte wie in den USA. Der Grund dafür liegt vor allem in der Souveränität des Parlaments, die die englischen Gerichte schwächer macht als die US-amerikanischen Gerichte, die Gesetze tatsächlich umstoßen können. Ursprünglich wurden die Rechte des Fötus als absolut angesehen. Gegenwärtig wird das Recht der Frauen, über ihren eigenen Körper zu bestimmen, gegen die Rechte des Fötus abgewogen. Mit einigen Einschränkungen und staatlichen Vorschriften können Frauen nun einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Es gibt immer noch viele unbeantwortete Fragen zur Abtreibung. Die Rechtmäßigkeit von RU-486 und Intrauterinpessaren sowie die selektive Reduktion sind nach wie vor ungelöste Fragen. Außerdem sind die Auswirkungen der Union des Vereinigten Königreichs mit Europa und die sich daraus ergebende Änderung des englischen Rechts noch nicht bekannt. Ein englischer Abtreibungsfall wurde bereits vor die Europäische Menschenrechtskommission gebracht, die Fälle für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte prüft. Der Fall wurde abgewiesen, weil die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten mehrere Artikel enthält, die sich auf das Recht der Frau auf körperliche Unversehrtheit, auf Familienplanung sowie auf ärztliche und geistige Gesundheit zu beziehen scheinen. Artikel 2 sieht jedoch vor, dass das Recht jeder Person auf Leben zu schützen ist. Die Kommission entschied, dass dieser Artikel für lebende Menschen und somit nicht für Föten gilt. Wenn die europäische Einigung vollzogen ist, wird die Frage des Abtreibungsrechts in England sicherlich von den europäischen Gerichten geklärt werden.